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   VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241   

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VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241 (https://dejure.org/2023,37618)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2023 - 9 CS 23.1241 (https://dejure.org/2023,37618)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 9 CS 23.1241 (https://dejure.org/2023,37618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2, Abs. 5; BauGB § 31 Abs. 2; BImSchG § 22 Abs. 1a
    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kinderspielplatz

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde gegen Abänderungsentscheidung, Nachbarklage gegen Kinderspielplatz, Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarklage gegen Kinderspielplatz

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Kinderspielplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind nach § 22 Abs. 1a BImSchG im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern als sozialadäquat hinzunehmen und grundsätzlich nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 18; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 23.5.2014 - 10 S 249/14 - juris Rn. 28 f.).

    Missbräuchliche Nutzungen sind dem Anlagenbetreiber ausnahmsweise nur dann zurechenbar, wenn er durch die Ausgestaltung der Anlage einen relevanten Anreiz für ihre rechtswidrige Inanspruchnahme geschaffen hat und diesem Anreiz nicht in angemessener und zumutbarer Weise entgegengewirkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2023 - 9 ZB 22.266 - juris Rn. 9; B.v. 3.8.2015 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Die Schaffung von Sitzgelegenheiten kann nicht als besonderer Anreiz für eine widmungswidrige Nutzung eingestuft werden, da sie dem Aufenthalt insbesondere von begleitenden Eltern oder anderen Aufsichtspersonen dienen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015, a.a.O. Rn. 24; U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - Rn. 62).

  • BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13

    Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Zu den von Anliegern im Regelfall zu duldenden Geräuscheinwirkungen zählen nicht allein solche, die durch kindliche Laute sowie durch körperliche Aktivitäten der Kinder hervorgerufen werden; ebenso gehören hierzu das Sprechen und Rufen von Betreuerinnen und Betreuern sowie das Nutzen kindgerechter Spielgeräte wie einer zum Standard der Ausgestaltung eines Kinderspielplatzes gehörenden Seilbahn (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1.13 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 15 ZB 12.1984 - juris Rn. 21).

    Die Frage, ob vom Betrieb eines Kinderspielplatzes herrührende Geräuscheinwirkungen über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und damit nicht als Regelfall der Nutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG zu verstehen sind, kann nur auf der Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung beantwortet werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Da der sog. Gebietsbewahrungsanspruch auf der durch eine Baugebietsfestsetzung wechselseitigen Eigentumsbindung beruht, besteht ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger gebietsübergreifender Schutz der Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Insoweit fehlt es an dem spezifischen bauplanungsrechtlichen Grund für ein solches Abwehrrecht, nämlich dem Bestehen einer bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020, a.a.O., Rn. 18).

  • BVerwG, 29.05.1989 - 4 B 26.89

    Zulässigkeit von Kinderspielplätzen im reinen Wohngebiet; Lärmimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Allein die Eignung einer missbräuchlichen Nutzung genügt insoweit nicht (BVerwG, B.v. 29.5.1989 - 4 B 26.89 - juris).

    Gegen eine dem Anlagenbetreiber nicht zurechenbare unerlaubte Nutzung öffentlicher Einrichtungen ist mit den Mitteln des Sicherheits- und Polizeirechts einzuschreiten (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1989 - 4 B 26.89 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 22 ZB 14.42 u.a. - Rn. 69 m.w.N.); dies gilt ebenso für eine seitens der Antragstellerin befürchtete, unerlaubte Verrichtung der Notdurft in öffentlichen Grünanlagen.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Da der sog. Gebietsbewahrungsanspruch auf der durch eine Baugebietsfestsetzung wechselseitigen Eigentumsbindung beruht, besteht ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger gebietsübergreifender Schutz der Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Denn auch wenn sich das Planungsermessen der Gemeinde ausnahmsweise zu einer objektiv-rechtlichen Planungspflicht verdichten kann, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25-45 = juris), mag dies im Einzelfall aufsichtsrechtliche Maßnahmen rechtfertigen, ein subjektiver Anspruch des Bürgers wird dadurch jedoch nicht begründet (vgl. Reidt in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Erforderlichkeit von Bauleitplänen, Rn. 6.30).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind nach § 22 Abs. 1a BImSchG im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern als sozialadäquat hinzunehmen und grundsätzlich nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 18; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 23.5.2014 - 10 S 249/14 - juris Rn. 28 f.).
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Die Schaffung von Sitzgelegenheiten kann nicht als besonderer Anreiz für eine widmungswidrige Nutzung eingestuft werden, da sie dem Aufenthalt insbesondere von begleitenden Eltern oder anderen Aufsichtspersonen dienen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015, a.a.O. Rn. 24; U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - Rn. 62).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind nach § 22 Abs. 1a BImSchG im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern als sozialadäquat hinzunehmen und grundsätzlich nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 18; B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 23.5.2014 - 10 S 249/14 - juris Rn. 28 f.).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241
    Durch die Entscheidung über die Beschwerde hat sich der weitere Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung (sogenannter "Hänge- bzw. Schiebebeschluss") erledigt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

  • BVerwG, 02.09.2009 - 4 BN 16.09

    Antragsbefugnis des Antragstellers zur Durchführung eines

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.553

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG Ansbach, 06.07.2023 - AN 9 S 23.1215

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz,

  • VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladene; Berufungszulassungsverfahren; Billigkeit;

  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 15 ZB 12.1984

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Geräuscheinwirkungen aus dem

  • VGH Bayern, 22.02.2023 - 9 ZB 22.266

    Erfolglose Nachbarklage gegen Rollsport-Erlebnisanlage

  • VGH Bayern, 28.08.2007 - 14 ZB 07.627
  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Allein die Eignung einer missbräuchlichen Nutzung genügt insoweit nicht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2023 - 9 CS 23.1241 - juris Rn. 19, B.v. 22.2.2023 - 9 ZB 22.266 - juris Rn. 9; U.v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 61; BVerwG, B.v. 29.5.1989 - 4 B 26.89 - juris).
  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.540

    Baurecht, Nachbarklage eines Wettbewerbers, Fehlende Klagebefugnis,

    Zwar betrifft die streitgegenständliche Befreiung eine Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung (SO 2), welche im Grundsatz nachbarschützend ist, allerdings gilt dies nur dann, wenn sich sowohl das Vorhabengrundstück als auch das Nachbargrundstück - anders als hier - in demselben Plangebiet befinden (BayVGH, B.v. 5.12.2023 - 9 CS 23.1241 - juris Rn. 16).
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